Der vernünftige Grund im Tierschutzgesetz | Wann ist es „vernünftig“, Tiere zu töten? Was ist erlaubt und was nicht?

Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Tieren ohne „vernünftigen Grund“ kein Leid zugefügt werden darf (§ 1).

Doch es ist rechtlich umstritten, was genau unter einem „Vernünftigen Grund“ verstanden werden kann.

Vor Gericht kommt es immer wieder zu Neubewertungen (siehe Literaturtipps).

Da der Begriff schwammig ist, wird manchmal auch von „ernsten“ oder von „zwingenden Gründen“ gesprochen.

Häufig wird angenommen, dass ein vernünftiger Grund vorliege, wenn ein anderes Gesetz die Tötung vorschreibt bzw. vorsieht, z. B.:

Im Einzelfall gilt es, vor jeder Tötung abzuwägen:

  1. Wie schwer wiegt das Interesse an der Tötung?
  2. Überwiegt das öffentliche Interesse am Schutz des Lebens und am Wohlbefinden eines Tieres?
  3. Gibt es Alternativen zur Tötung?
Tiere töten, um zu überleben.
Tiere folgen ihrer Natur. Menschen folgen ihrer Kultur – doch die ist nicht immer vernünftig.

Unvernünftige Gründe

Dass „vernünftig“ seine Bedeutung mit der Zeit wandelt, erkennt man daran, dass folgende Gründe früher einmal als „vernünftig“ angesehen wurden.

Doch dies sind heutzutage Gründe, die rein rechtlich als „unvernünftig“ bewertet werden:

  • Ökonomische Gründe reichen nicht mehr aus, um ein Tier zu töten.
  • Auch aus Gründen der Zucht darf kein Tier mehr getötet werden.
  • Überzählige und unerwünschte Tiere dürfen ebenfalls nicht mehr getötet werden (z. B. Zirkus- oder Zootiere).
Haben Tiere ein Recht auf Leben?
Umstritten: Sollten Küken das Recht auf ein artgerechtes Leben haben?

Wann darf ein Tier getötet werden?

Die folgenden „vernünftigen Gründe“ sind zwar gängige Praxis – jedoch nicht allgemein anerkannt.

Denn auch hier zeichnet sich ein Wandel ab.

Immer mehr Menschen empfinden Mitgefühl mit Tieren und setzen sich für ihren Schutz ein.

Die Möglichkeiten Tiere rechtmäßig zu töten, werden daher immer weiter eingeschränkt.

Das bedeutet, die folgenden Gründe werden zwar rein rechtlich noch als „vernünftig“ angesehen – doch auch das kann sich ändern.

Notwehr

Sind Leib und Leben von Menschen oder Haustieren durch ein anderes Tier bedroht, dann darf es getötet werden.

Es muss dafür eine konkrete Notsituation vorliegen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Tier tollwütig ist.

Also gefährliche Tiere dürfen getötet werden.

Vorsicht:

Ein beißender Hund darf nicht sogleich getötet werden.

Vorerst muss geklärt werden, wie es zu einer Beißattacke gekommen ist.

Ist es möglich, Hund und Halter zu schulen bzw. zu therapieren, darf der Hund nicht getötet werden.

Das folgende Video zeigt, wie man mit „Problemhunden“ umgehen kann.


Video: Bewährungshilfe für bissige Hunde


Schlachtung

Die Tötung von Nutz- und Wildtieren zur Nahrungsmittelgewinnung ist erlaubt.

Doch auch hier gibt es fragende Stimmen, die anzweifeln, dass es heutzutage noch nötig sei, Tiere als Nahrungsquelle zu nutzen.

Denn durch die ganzjährige Versorgung mit frischen Lebensmitteln, sei es möglich, sich gesund zu ernähren, ohne Tiere töten zu müssen.

Noch vor 100 Jahren waren im Winter frische Nahrungsmittel knapp.

Fisch- und Fleischkonsum waren damals wichtig, um einer Mangelernährung vorzubeugen.

Das ist heute nicht mehr der Fall.

Daher ist es fraglich, ob das Töten zur Nahrungsgewinnung noch als „zwingender“, „ernster“ oder „vernünftiger“ Grund angesehen werden kann.


Video: „Tierschutz“ beim Schlachten mit Strom


Schädlingsbekämpfung

Auch zur Vermeidung von Schäden dürfen Tiere getötet werden, jedoch nur dann, wenn alle Alternativen wirkungslos waren.

Das heißt, man muss zunächst „tierschonend“ versuchen, einem Schädlingsbefall vorzubeugen bzw. Schädlinge zu vertreiben bzw. zu vergrämen.

Nur wenn alle Bemühungen wirkungslos waren, erscheint die Tötung als „ultima ratio“ unerlässlich und notwendig.

Bei der Bekämpfung von Schädlingen geht man einen schmalen Grat, denn nachzuweisen, dass alles andere versucht wurde, kann im Einzelfall schwierig werden.

Bei einem möglichen Rechtsstreit sollte man deshalb Belege vorweisen können, dass fachgerechte Maßnahmen zur Vorbeugung und Vergrämung ergriffen wurden.

Wirbellose Tiere (z. B. Schnecken) stehen nicht unter Schutz.
Die meisten wirbellosen Tiere, wie Schnecken, werden im Tierschutzgesetz ausgeklammert.

Forschungszwecke

Tierversuche und Experimente an Wirbeltieren müssen im vorweg genehmigt werden.

Dies soll Tierquälerei verhindern.

Denn Versuche an Tieren vorzunehmen, wird von Tierrechtlerinnen immer wieder kritisiert.

Die Rahmenbedingungen hierzu werden regelmäßig eingeschränkt.

Versuche sind etwa an Menschenaffen seit 2010 in der EU verboten.

Auch der Test von Kosmetika an Tieren ist seit 2013 in der EU offiziell nicht mehr erlaubt.

Doch es gibt viele Schlupflöcher, wie im folgenden Video erklärt wird.


Video: Tierversuche für Kosmetika


Leidensverkürzung

Wenn eine Behandlung nicht mehr möglich ist, dann darf ein krankes oder verletztes Tier vom Tierarzt getötet bzw. „eingeschläfert“ werden.

Hierbei handelt es sich um eine sogenannte „Nottötung“, die ein Tier von seiner Qual erlösen soll.

Nicht erlaubt ist jedoch die Tötung von Tieren mit Behinderung („Kümmerer“).

Kümmerer dürfen nur dann getötet werden, wenn sie offensichtlich an nicht behebbaren Schmerzen leiden oder Krankheitserreger übertragen können.

Beim Umgang mit kümmernden Tieren gibt es also eine Grauzone.

Es muss im Einzelfall vom Tierarzt oder einer Sachverständigen entschieden werden, ob eine Tötung „vernünftig“ und nötig ist.

Was Recht und Unrecht ist, ist oft nicht sofort ersichtlich.
Schwere Frage: Recht oder Unrecht? Vernünftig oder unvernünftig?

Tierseuchenbekämpfung

Um die Ausbreitung von Seuchen zu verhindern, kommt es immer wieder zu Massentötungen von ganzen Tierbeständen.

Wenngleich diese Praxis sinnvoll erscheint, gibt es auch hier viele fragwürdige Fälle.

Die Besitzer von gesunden Tieren, die getötet werden sollen, wehren sich regelmäßig dagegen.

Auch die Art der Durchführung ist oft mit unsäglichem Leid verbunden – für die Tiere und auch für an Massentötungen beteiligte Menschen.

Im Zweifel entscheidet der Tierarzt
Im Zweifel entscheidet ein Tierarzt.

Überzählige Nutztiere

Normalerweise dürfen überzählige und unerwünschte Tiere nicht getötet werden.

Doch es gibt Ausnahmen: Junge Hähne sind eine solche Ausnahme, wenn sie zu einer Hühnerrasse gehören, die zur Eierproduktion gezüchtet wurde.

Da sie keine Eier legen und viel langsamer Gewicht ansetzen als andere Rassen, werden sie gleich nach dem Schlüpfen selektiert und anschließend vergast und „geschreddert“.

Diese Praxis steht hart in der Kritik und es ist wahrscheinlich nur noch eine Frage der Zeit, bis sie verboten wird.

Denn sie steht klar im Widerspruch zum Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes.

Wie bringt man Tiere tierschutzgerecht unter?
Was ist eine tierschutzgerechte Unterbringung?

Herrenlose Tiere

Es kommt immer wieder dazu, dass Behörden Tiere einfangen oder beschlagnahmen.

Wenn diese dann nicht angemessen untergebracht werden können, werden sie im Ausnahmefall getötet (z. B. Zoo- und Zirkustiere).

Doch vorher muss nach einer passenden Unterkunft gesucht worden sein.

Auch eine Entlassung in die Freiheit muss im vorweg geprüft werden.

Das heißt, nur wenn diese Möglichkeiten ausgeschlossen sind, darf ein herrenloses Tier getötet werden.

Tierschutz ist wichtig!
Schopenhauer: „Nicht Erbarmen, sondern Gerechtigkeit ist man den Tieren schuldig.“

Fazit

Tiere stehen unter Schutz und es ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, Tiere zu töten.

Selbst die oben genannten „Vernünftigen Gründe“ sind kritisch zu betrachten, denn die Gesetzeslage und die Rechtsprechung unterliegen einem steten Wandel.

Albert Schweitzer sah nur das „Töten aus Liebe“ als vernünftig an, was unter den Punkt „Nottötung“ fällt.

Alle anderen Gründe werden von Tierschützern infrage gestellt.

Überall auf der Welt gibt es zudem Bestrebungen, auch den Tieren ein „Recht auf Leben“ zu gewähren – und nicht nur den Wirbeltieren.

Denn es ist heutzutage nicht mehr nötig, Tiere zu essen, um gesund zu leben.

Auch in der Schädlingsbekämpfung gibt es in der Regel Alternativen, die man der Tötung vorziehen kann.

Daher erscheint es immer „vernünftiger“ zu werden, das Leben von Tieren zu achten und zu schützen, anstatt es zu beenden.

Aus Sicht der Schädlingsbekämpfung sollte es immer die Priorität sein, die Ursachen einer Schädlingsplage zu ergründen, um ihr vorbeugen zu können.

Zudem gilt es, zu versuchen, die Tiere zu vertreiben, bevor man darüber nachdenkt, wie man sie töten kann.

Natürliche Feinde können das Gleichgewicht wieder herstellen.
Moderne Schädlingsabwehr arbeitet mit der Natur und nicht gegen sie.

Das Tierschutzgesetz behandelt hauptsächlich Wirbeltiere und grenzt dabei die meisten anderen Tiere aus.

Schnecken stehen zum Beispiel nicht unter Schutz und doch kann man, wenn man sie berührt, schnell erkennen, dass auch sie Empfindungen verspüren und leiden können.

Ähnliches gilt für die meisten anderen wirbellosen Tiere, wie Käfer, Schmetterlinge oder Regenwürmer.

Daher ist es fragwürdig, warum diese Tiere bisher keinen Schutz genießen – es sei denn, sie sind vom Aussterben bedroht und stehen auf einer „Roten Liste“.

Anders als bei Pflanzen, kann man bei Tieren ihr Leid gut erkennen, wenn sie etwa Angst haben und weglaufen oder sich in ihr Schneckenhaus zurückziehen.

Daher ist zu erwarten, dass auch wirbellose Tiere bald rechtlich unter Schutz gestellt werden.

Denn der Schutz vieler wirbelloser Tiere vor Tierquälerei erscheint längst überfällig.

Zudem muss sich jede Gesellschaft fragen, ob es nicht „vernünftig“ wäre, auch Tieren ein Recht auf Leben zuzusprechen.

Für mich ist das eine der dringendsten Fragen unserer Zeit.

Wir müssen aufhören die Natur zu zerstören.
Warum haben Tiere kein Recht auf Leben?

Ehrfurcht vor dem Leben

Diese Frage hat sich mir ins Bewusstsein gedrängt, nachdem ich über ein Jahr im buddhistischen Kloster „Plum Village“ verbracht habe.

Dort üben sich die Mönche und Nonnen in einem Grundsatz, den sie „Ehrfurcht vor dem Leben“ nennen.

Diese Übung hat sich aus einem Gebot zur Gewaltlosigkeit entwickelt und lautet wie folgt:

„Im Bewusstsein des Leidens, das durch die Zerstörung von Leben entsteht, bin ich entschlossen, Mitgefühl und Einsicht in das „Intersein“ zu entwickeln und Wege zu erlernen, das Leben von Menschen, Tieren, Pflanzen und unserer Erde zu schützen.

Ich bin entschlossen, nicht zu töten, es nicht zuzulassen, dass andere töten, und keine Form des Tötens zu unterstützen, weder in der Welt noch in meinem Denken oder in meiner Lebensweise.

Im Wissen, dass schädliche Handlungen aus Ärger, Angst, Gier und Intoleranz entstehen, die ihrerseits dualistischem und diskriminierendem Denken entspringen, werde ich mich in Unvoreingenommenheit und Nicht-Festhalten an Ansichten üben, um Gewalt, Fanatismus und Dogmatismus in mir selbst und in der Welt zu transformieren.“

Dies wird nicht als Gebot betrachtet, sondern als alltägliche Übung und Praxis.

Also kein fanatisches Nicht-Töten, sondern eine tägliche Herausforderung – manchmal extrem schwierig umzusetzen.

Es geht darum, Leiden in der Welt zu minimieren, dadurch, dass man das Leben versucht zu beschützen, anstatt es zu zerstören.

Wenn man in diesem Licht die „vernünftigen Gründe“ betrachtet, kommt man automatisch auf diskriminierende Gedanken und schnell landet man bei Ärger, Angst und Intoleranz.

Dies ist eine wichtige Warnung, die zusammenkommt mit der Aufforderung, sich im „Nicht-Festhalten an Ansichten“ zu üben.

Hier verbirgt sich die tiefe Weisheit dieser Übung und die große Schwierigkeit, „Ehrfurcht vor dem Leben“ im Alltag zu praktizieren.

Lasst uns das Leben schützen!
Helfen Sie mit, das Leben zu beschützen!

Quellen und Literaturtipps

  1. Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht NRW: Behandlung der grundsätzlichen Problematik sowie Einzelfallbeispiele aus der Praxis der Rechtsprechung: Link
  2. Erna Graff Stiftung für Tierschutz: Diskussion über den Begriff „Vernünftiger Grund“ mit Bezug zu Albert Schweitzer und der Entwicklung des Tierschutzgesetzes: Link
  3. Europäisches Institut für angewandten Buddhismus, EIAB: Die fünf Achtsamkeitsübungen nach Zen-Meister Thich Nhat Hanh: Link

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5 Gedanken zu „Der vernünftige Grund im Tierschutzgesetz | Wann ist es „vernünftig“, Tiere zu töten? Was ist erlaubt und was nicht?“

  1. Das ist ein sehr interessanter Artikel zum Thema Schädlingsbekämpfung. Ich habe mir schon einige Beiträge dazu durchgelesen.

    Antworten
  2. Meine Frage ist darf ich ein Wild Schwein,Reh Töten wenn ich alleine In der weiten Wildnis bin ohne Hilfe, darf ich dann um zu überleben ein Tier töten

    Antworten
    • Hallo Fabian, vielen Dank für Deine Frage.

      Diese ist leider nicht einfach zu beantworten.
      Würdest Du Dein Leben über das des Tieres stellen?
      Ist Dein Leben „wertvoller“ als das eines Tieres?

      Der Buddha hat dazu eine

      erzählt.
      Darin zieht eine kleine Familie durch eine Wüste.
      In der Mitte der Wüste wird den Eltern klar, dass sie alle drei sterben, wenn sie nicht ihren einziges Kind essen, das sie über alles lieben.

      Daraufhin beschließen sie, ihr Kind zu essen und letztlich schaffen sie es dann aus der Wüste herauszukommen.
      Der Buddha rät den Mönchen jedes Essen mit so viel Respekt zu behandeln, als wäre es ihr eigenes Kind.
      Daraus folgt, dass die Mönche niemals mehr essen sollen, als sie wirklich brauchen.

      Mich hat diese Geschichte auch deshalb sehr berührt, weil ich einmal im Spiegel über die Belagerung von Leningrad im Zweiten Weltkrieg gelesen hatte.
      Diese dauerte über zweieinhalb Jahre an. Damals verhungerten rund eine Million Menschen in der eingekesselten Stadt.
      Sie hatten am Ende so wenig zum Essen, dass sie schon alle Vögel und selbst Ratten in der Stadt aufgegessen hatten.
      Dabei – so habe ich im Spiegel gelesen, kam es auch dazu, dass mindestens eine Mutter so verzweifelt war, dass sie ihr Baby gegessen hat.
      Für mich war es sehr schockierend, das zu lesen.
      Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, wie verzweifelt diese Mutter gewesen sein muss.
      Später wurde sie dann auch noch dafür verurteilt.

      Also bitte mache Dir Deine eigenen Gedanken und lass es mich wissen, wenn Du eine Antwort gefunden hast.
      Ich wünsche Dir, dass Du niemals in Deinem Leben solchen Hunger leiden musst.
      Mögest Du gesund und glücklich sein!
      Alex

    • Natürlich, denn hier liegt klar eine Notstandsituation vor. Würdest du das Tier nicht erlegen und verzehren, dann würdest du ja verhungern. Und ja, das Leben eines Menschen ist zumindest aus Sicht eines Menschen dem eines Tieres überzuordnen. Es stellt auch einen (sofern der Täter die entsprechende Qualifikation samt „Zulassung“ besitzt) vernünftigen Grund dar auf wild lebende Tiere die Jagd auszuüben, solche also aufzusuchen, ihnen nachzustellen, sie zu erlegen oder zu fangen und sie sich anzueignen.

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